RT- Saarpfalz

Sportpferde Schuck 
 

AGB Traktorvermietung

1.Gültigkeit

  • Die      nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, sofern nicht      ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.      Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge.
  • Der      Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter den Vertrag unterzeichnet. Dem      steht es gleich, wenn der Mieter den Mietgegenstand tatsächlich übernimmt      oder am Einsatzort angeliefert wird, ohne das der Mieter der Anlieferung      unverzüglich widerspricht.
  • Entgegenstehende      oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.      Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir Ihnen nicht      ausdrücklich widersprechen.
  • Unsere      Angebote erfolgen schriftlich und sind bis zum Zustandekommen des      Vertrages freibleibend.
  • Mündliche      Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2. Übergabe

  • Der      Mietgegenstand ist in einem einwandfreiem Zustand und weist nur die im      Vertrag aufgeführten Zustand auf. Der Mieter hat sich von der      Ordnungsgemäßheit des Mietgegenstandes überzeugt und keine Mängel mit      Ausnahme der im Übergabeprotokoll aufgeführten festgestellt.
  • Bei der      Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt eine kostenlose Einweisung durch das      Personal der Mietstation.
  • Wenn      ein Transport vereinbart wurde erfolgt dieser gegen Kostenübernahme durch      den Mieter

3. Mängel und Haftung

  • Der      Mieter oder sein Beauftragter hat jederzeit die Möglichkeit, den      Mietgegenstand vor der Übernahme zu besichtigen und zu untersuchen.
  • Mit der      Abholung und der Übergabe an den Mieter bzw. an dessen Beauftragten geht      die Verantwortung und die Gefahr auf den Mieter über. Soweit der Hin- und      Rücktransport vereinbart ist, geht die Gefahr der Beschädigung oder des      Untergangs des Mietgegenstandes mit dem Zeitpunkt der Versendung des      Mietgegenstandes auf den Mieter über. Dies gilt auch dann, wenn der      Transport durch die Firma RT-Saarpfalz erfolgt.
  • Die      Firma RT-Saarpfalz haftet für Mängel an dem Mietgegenstand bis zur      Übergabe bzw. bis zum Versenden des Mietgegenstandes aufgrund      ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Mieter. Stellte sich bis zu diesem      Zeitpunkt ein Mangel an der Sache heraus, übernimmt die Firma RT-Saarpfalz      die Mangelbeseitigung auf eigene Kosten. Stellen sich nachträglich Mängel      heraus, die schon bei der Übergabe vorhanden sind, gilt vorstehendes      entsprechend.
  • Im      Übrigen ist die Haftung der Firma RT-Saarpfalz ausgeschlossen. Dies gilt      nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der      Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der      Firma RT-Saarpfalz oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen      Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen      der Firma RT- Saarpfalz beruht. Dies gilt auch dann nicht, für sonstige      Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma RT-Saarpfalz      oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung      eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma      RT-Saarpfalz beruht.

4. Benutzung

  • Der      Mietgegenstand darf nur zu den vereinbarten Arbeiten und an dem      vereinbarten Ort genutzt werden. Der Mieter ist ohne Zustimmung des      Vermieters nicht berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu      überlassen.
  • Der      Mieter verpflichtet sich vor jedem Einsatz den Mietgegenstand zu      überprüfen und insbesondere das Motoren- und Hydrauliköl sowie die      Wasserstände an Batterie und Kühlung zu kontrollieren. Fehlmengen sind      sofort der Mietstation bzw. der Firma RT-Saarpfalz mitzuteilen und die      Fehlmengen sind unverzüglich auf Kosten des Vermieters aufzufüllen.      Schäden an dem Mietgegenstand die auf die Missachtung der vorstehenden      Regelung und der Überwachungspflicht entstehen, hat der Mieter zu tragen.
  • Der      Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur durch eingewiesenes und      geschultes Personal bedienen zu lassen. Er haftet für Fehler bei der      Bedienung durch das Personal selbst.
  • Bei      Beschädigung oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch      unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz ( unterlassenes Abdecken      bei Spritz-,Maler-,Schweiß-,Trenn- und Abbrucharbeiten etc.) oder durch      sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter die      Instandsetzungskosten, bestehend aus Transport-, Wege-,Arbeits- und      Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Wir weisen besonders darauf      hin, dass für vorbeschriebene Schäden keinerlei Versicherungsleistungen in      Anspruch genommen werden können. Dieses gilt ausdrücklich auch für Reifen-      und Laufwerkskettenschäden an den Mietgeräten. Darüber hinaus trägt der      Mieter den entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der      Instandsetzung. Um zusätzliche Kosten durch Ausfallzeiten zu verhindern,      ermächtigt uns der Mieter, im Rahmen der Schadenminderungspflicht, Schäden      sofort zu beheben und/oder diese pauschaliert zu berechnen.
  • Sollte      während des Einsatzes des Mietgegenstandes ein Defekt festgestellt oder      vermutet werden, so ist das Gerät sofort stillzulegen und Firma RT-Saarpfalz      unverzüglich zu benachrichtigen. Für Schäden, Fahrt- Reparaturkosten, die      durch Bedienungsfehler während der Mietzeit verursacht werden, ist der      Mieter ersatzpflichtig.
  • Die      Mietsache ist, wenn erforderlich mit entsprechenden Führerscheinklassen zu      bedienen.
  • Liegt      eine Steuerbefreiung vor (grünes Nummernschild), ist das Mietobjekt aus      steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen ausschließlich für      land- und forstwirtschaftliche Arbeiten bestimmt.
  • Alle      Mietmaschinen sind mit Dieselkraftstoff zu betreiben. Alle weiteren      möglichen Kraftstoffe sind untersagt. Dazu gehören vor      allem  Heizöl, Raps- und Biodiesel.

 

5. Mietpreis und Zahlung

  • Alle      Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.      Rechnungstellung erfolgt jeweils zum 15. und 30. eines jeden Monats. Falls      nicht anderes vereinbart, werden unsere Rechnungen per      Lastschriftverfahren von Ihrem Konto gebucht. Die Zahlung erfolgt      ausschließlich bargeldlos und kostenfrei von dem angegebenen Konto. Die      Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns vor. Deren Annahme      erfolgte jedenfalls nur erfüllungshalber. Die Abrechnung erfolgt in      Zeitstunden, bei einer Mindestauslastung von 24 Stunden. Bei der      Abrechnung von Tagen wird von der Firma RT- Saarpfalz eine 7/24      Tage/Stunden Nutzung ohne gesetzliche Feiertage angenommen. Im Zweifel      gelten die bordeigenen Aufzeichnungsgeräte. Es werden die zum jeweiligen      Einsatzpunkt gültigen Preise der RT-Saarpfalz der Ab- und Nachberechnung      zugrunde gelegt. Der Vermieter kann vor Übergabe des Mietgegenstandes      einen Vorschuss in Höhe von 100% des vereinbarten Mietzinses verlangen.      Kommt der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten und in Rechnung      gestellten Mietzinses nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungsstellung in      Verzug, werden Verzugszinsen mit 8% pro Jahr über dem Basiszinssatz      berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt uns      offen. Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt oder      rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen die      Mietforderung nicht      zulässig.                                                                                                                                               

6. Sicherheitsleistung

  • Der      Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes oder auch      später eine Sicherheit für die Dauer der Vermietung zu fordern. Die      Sicherheit ist nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit sie nicht für      zwischenzeitlich entstandene Ansprüche verrechnet wird,      zurückzuzahlen.  Daneben tritt der Mieter in Höhe des vereinbarten      Mietpreises seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag      das Gerät verwendet wird, an die Firma RT-Saarpfalz ab. Die Firma RT-Saarpfalz      nimmt die Abtretung an. Der Mieter verpflichtet sich, diese Abtretung auf      Verlangen von der Firma RT- Saarpfalz offen zu      legen.                                                                                                                              

 7. Verlängerung der Mietzeit

  • Eine      Verlängerung der Mietzeit kann nur möglich sein, wenn das Mietgerät keinen      weiteren Mietauftrag erfüllen muss. Eine Verlängerung muss von der Firma RT-Saarpfalz      zugestimmt werden. Benutzt der Mieter das Mietgerät länger als vereinbart,      so wird für jede weitere Stunde der doppelte Stundensatz erhoben und      nachberechnet.                                                                                                                                               

 8. Rückgabe des Mietgegenstandes/Ende der Mietzeit

  • Die      Mietzeit endet mit Ablauf des Tages, der im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Ist      eine offene Mietzeit bestimmt, so endet die Mietdauer mit Ablauf des      Tages, zu dem der Mietgegenstand in der Mietstation zurückgegeben wird.
  • Ist der      Hin- und Rücktransport ausdrücklich vereinbart, endet der Mietvertrag mit      Ablauf des Tages, zu dem die Abholung schriftlich (Telefax) von dem Mieter      angezeigt wird, unabhängig davon, wann der Mietgegenstand tatsächlich      abgeholt wird. Bis zur Abholung des Mietgegenstandes durch die Firma RT-Saarpfalz      oder eines von dieser beauftragten Frachtführers ist der Mieter      verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß und sicher aufzubewahren,      vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und nicht mehr zu bedienen.      Bei weitere Benutzung des Mietgegenstandes wird der Mieteinsatz       erhoben und nach berechnet.
  • Der      Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen und      sauberen Zustand, voll getankt und gereinigt zurückzugeben, bzw. den      Mietgegenstand entsprechend für den Rücktransport vorzubereiten. Für den      Fall, das der Mieter seiner vorstehenden Verpflichtung nicht nachkommt,      ist er verpflichtet, die Kosten für die erforderlichen, Reparaturen und      die Kosten für den notwendigen Treibstoff zu tragen.                                                                                                                                                  

9. Haftung des Mieters

  • Der      Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche während der Mietzeit      entstandene Schäden an dem Mietgegenstand, die durch Ihn selbst oder seine      Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Er haftet insbesondere für Schäden      an dem Mietgegenstand, die durch Nichtbeachtung der      straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen verursacht werden. Etwaige verhängte      Bußgelder oder Punkte werden von der RT-Saarpfalz an die zuständige      Bußgeldstelle unter Angabe der Adressdaten des Mieters zurückgesendet.      Bußgelder oder Punkte sind vom Mieter zu übernehmen.
  • Er      haftet auch für Schäden, die sonstige Dritte während der Mietzeit an dem      Mietgegenstand verursacht haben.
  • Der      Mieter haftet schließlich auch für das Abhandenkommen des Mietgegenstandes      oder Teile des Mietgegenstandes, unabhängig davon, ob der Mieter das      Abhandenkommen zu vertreten hat oder nicht.
  • Ist      vereinbart, das der Mietgegenstand von der Firma RT-Saarpfalz, oder      Beauftragte derer,abgeholt und rücktransportiert wird, haftet der Mieter      für etwaige Schäden, Verschlechterungen, Untergang oder Abhandenkommen des      Mietgegenstandes bis zur Übernahme durch die Firma RT-Saarpfalz oder eines      von dieser beauftragten Frachtführers.    

 

 

                                                                                                                                         

10. Haftungsausschluss

  • Wird      der Haftungsausschluss im Mietvertrag nicht geregelt, gelten die      Bestimmungen in Punkt 3,4 und 9 der AGB. Jeder entstandene Schaden ist      unverzüglich an die Firma RT- Saarpfalz zu melden.                                                                                                                                                                 

11. Kündigung                                               

  • Der      über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide      Vertragsparteien bindend und kann nicht während der Mietzeit ordentlich      gekündigt werden. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt      unberührt. Ein Mietvertrag ohne Mietzeitbestimmung (unbestimmte Mietzeit)      kann, nach Ablauf der Mindestmietzeit, mit einer Frist von einem Tag      gekündigt werden. Im übrigen kann der Mietvertrag von der Firma RT-Saarpfalz      fristlos gekündigt werden, wenn
  • der      Firma RT-Saarpfalz bekannt wird das der Anspruch auf die Mietzahlung durch      mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet ist.
  • wenn      der Mieter den Mietgegenstand oder Teile hiervon nicht bestimmungsgemäß      verwendet oder diesen einem Dritten zur Verfügung stellt oder      weitervermietet oder an einen anderen Ort als den vereinbarten Ort      verbringt.
  • wenn      über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren beantragt oder      eröffnet wird.

   In jedem Falle hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen.       

12.Rechts und Gerichtsstand

Kaiserslautern

AGB Deckenwäscherei

1. Decken- und Zubehör (im Folgenden Waschgut genannt) waschen:
Das Waschen wird sachgemäß und schonend unter Berücksichtigung der Pflegeanweisung auf den Etiketten des Herstellers, soweit
vorhanden, ausgeführt. Das Waschgut wird grundsätzlich schonend luftgetrocknet.Tierhaare, die durch den Waschvorgang nicht
entfernt wurden, verbleiben am Waschgut, es sei denn, es ist eine Enthaarung (ggn. Aufpreis) gewünscht. Gelegentlich werden manche
Verschmutzungen, insbesondere an (hellen) Pferdedecken/Schabracken, durch das schonende Waschen bei 30°C NICHT
rückstandslos entfernt (z.B. Mist/Urin/Lehm etc.). Eine Vorbearbeitung der Pferdedecken (Enthaaren, Abspritzen von Dreck etc) durch
den Kunden ist NICHT notwendig!


2. Zustandekommen des Auftrages:
Der Waschauftrag kommt durch das Bereitlegen des Waschgutes zur Abholung durch RT zustande oder wird nach Vereinbarung bei
RT durch den Kunden abgegeben;das Waschgut muss mindestens mit Name und Tel-Nr des Kunden versehen sein. Der Kunde hat
außerdem die Möglichkeit, das Auftragsformular Pferdedecken als PDF auszudrucken, vollständig auszufüllen und bei Abgabe/
Abholung an/durch RT den Empfang des Waschgutes durch Familie Schuck oder den Betreiber einer Sammelstelle von RT bestätigen zu lassen. Eine Überprüfung der Menge/des Zustandes des Waschgutes kann erst bei der Bearbeitung statt finden! Stimmt

die Menge nicht mit den Angaben überein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung an den Kunden. Auf Grund eines ordentlichen
Systems mit Echtnamenkennzeichung ist das „Verschwinden“ von Waschgut ausgeschlossen; das Zählergebnis von RT ist relevant!
Eine Bearbeitung von abgegebenem/abgeholten Waschgut erfolgt nur, wenn mindestens Name & Tel-Nr vermerkt sind! Eine
Bearbeitung von Pferdedecken/Waschgut, die per Paket an PWN geliefert werden, erfolgt nur mit beiliegendem und vollständig
ausgefülltem Versandformular Pferdedecken.
Sonderwünsche wie Näh- und Reparaturarbeiten, Imprägnierungen etc. sind in jedem Fall zu vermerken/mitzuteilen, ansonsten wird nur
gewaschen!
Das Waschgut ist bei Anlieferung/Abholung SOFORT auf Richtigkeit/Menge zu prüfen! Spätere Reklamationen in diesem
Bezug sind ausgeschlossen!!


3. Mängel an abgegebenem/abgeholtem Waschgut:
RT ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Waschgutes verursacht werden und die nicht durch eine
einfache Warenschau erkannt werden können (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte,
ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene
Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Waschgut, das nicht oder nur begrenzt waschfähig ist, soweit es nicht
entsprechend gekennzeichnet ist oder RT dies durch eine einfache Warenschau nicht erkennen kann.


4. Rückgabe/Bezahlung:
Die Rückgabe des Waschgutes erfolgt NUR gegen Barzahlung,Vorabüberweisung oder PAYPAL-Zahlung!
Bei Paketversand NUR gegen Vorabüberweisung oder Paypal!
Der Kunde muss das Waschgut nach Information durch PWN über die Fertigstellung des Auftrages innerhalb von 1 Woche zum
vereinbarten Termin abnehmen/abholen. Geschieht dies nicht innerhalb von 10 Monaten nach diesem Termin, so ist RT zur
Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Für die Zeit der Aufbewahrung über die 1 Wochenfrist
entstehen Gebühren von 0,50€ bis 3Teile/Tag,1,00€ bis 6 Teile/Tag usw.. Unabhängig von der Abholung des Waschgutes muß die
Dienstleistung bezahlt werden. Ab einem Betrag von 100,00€ (ggf. incl. Lagergebühren) wird die Forderung nach 3 Monaten an ein
Inkasso-Unternehmen abgegeben.


5. Mängel am ausgelieferten Waschgut:
Reklamationen/Offensichtliche Mängel sind von der Haftung ausgeschlossen.
 Rückstände wie unter 1. beschrieben sind kein Mangel!
Es wird keine Haftung/Garantie/Beanstandung für die Leistung „Imprägnieren“ übernommen! 


6. Haftungsgrenzen:
RT haftet für den Verlust des Waschgutes in Höhe des Zeitwertes, nicht.
Bearbeitungsschäden haftet RT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Höhe des Zeitwertes. Die Haftung ist auf das 5fache
des Bearbeitungspreises begrenzt.
7.Sollte eine der vorstehenden Bestandteile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestandteile davon unberührt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Mit Abgabe des Waschgutes stimmen Sie automatisch den AGBs zu.


 
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